Wegen falscher Beurkundung im Amt im Zusammenhang mit der später aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 sind am Donnerstag Georg Fejan, Bezirkshauptmann und Bezirkswahlleiter von Wolfsberg, und sein Stellvertreter zu Geldstrafen verurteilt worden. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurden sie jedoch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.