Die im Zuge der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl bekannt gewordenen Gesetzesverstöße von Wahlbehörden rund um die Auszählung der Briefwahlstimmen beschäftigen weiterhin die Justiz. Dies nicht nur mit einzelnen noch offenen Verfahren zur Stichwahl 2016, sondern auch mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu früheren Wahlen in Kärnten und Tirol - berichtet die APA Mittwochfrüh.