Gelegentlich finden sich in Zeitungen sogenannte Erbenaufrufe, mitunter auch aus dem Ausland, worin potenzielle, bislang noch nicht aktenkundige Erben aufgerufen werden, sich bei einem österreichischen Verlassenschaftsgericht bzw. einem Notariat (im Auslandsfall bei einer ausländischen Behörde) zu melden, um ihre erbrechtlichen Ansprüche binnen sechs Monaten geltend zu machen.

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