Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sind in Österreich seit 2008 abgeschafft, wenngleich ihre Wiedereinführung nicht unwahrscheinlich ist. Seither geht es bei Verlassenschaften um Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr. Es kann aber auch Immobilienertragssteuer anfallen.
Beispiel Ferienhaus
Steuern und Gebühren: So viel kann das Erben kosten
