Bei einer Schenkung, wie auch bei einer Erbschaft, fällt derzeit keine Steuer an, außer es wird Liegenschaftsvermögen übertragen. Dann fällt Grunderwerbssteuer an. Wie bemisst sich diese?
Antwort: "Was viele nicht wissen, ist, dass Immobilienschenkungen einem verhältnismäßig moderaten Besteuerungsmodell unterliegen. Dieses beruht auf dem sogenannten Grundstückswert, der vom Vertragserrichter anhand einer eigenen Verordnung relativ aufwendig zu ermitteln ist", erklärt der Grazer Notar Peter Wenger. Außerdem fällt eine Grundbuchseintragungsgebühr an, die sich unter nahen Angehörigen weiterhin – wie auch schon vor der Reform – nach dem dreifachen Einheitswert bemisst und somit ebenfalls auf einem durchaus moderaten Niveau liegt.