1. Meine Lebensgefährtin erbt nach mir sowieso alles. Wir sind ja schon seit 30 Jahren zusammen.
IRRTUM, weil es in der Lebensgemeinschaft grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht gibt. "Ohne entsprechendes Testament erben die gesetzlichen Erben – wie Kinder, Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Die Liste reicht bis zu den Urgroßeltern", erklärt der Grazer Notar Peter Wenger. Nur wenn jemand keine der vorgenannten gesetzlichen Erben hinterlässt und bevor die Verlassenschaft dem Staat anheimfällt, gibt es ein außerordentliches Erbrecht der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten.