Wer in Kärnten falsch parkt, und zwar in gebührenpflichtigen Zonen, zahlt seit diesem Jahr einheitlich 25 Euro – ohne Ausnahme und Spielraum. Im Bezirk St. Veit steigen die Kosten für ein Organstrafmandat demnach um 5 Euro. Die Festlegung der Strafhöhe ist Landessache, das Geld bleibt den Gemeinden, die neue Regelung gilt seit 1. Jänner. Ein Blick in die Stadt Althofen zeigt, dass die Erhöhung Autofahrer dort nicht so hart treffen wird. „Althofen hat hauptsächlich gebührenfreie Kurzparkzonen“, erklärt Bürgermeister Walter Zemrosser (LFA). „Die sind natürlich nicht betroffen. Wir haben nur dort gebührenpflichtige Parkplätze, wo Geschäfte gut erreichbar sein sollen“, erklärt Zemrosser. Dort, wo man den Wechsel auf den Parkplätzen fördern wolle, um den Kundenzufluss am Laufen zu halten. Für eine Erhöhung bei Verstößen in den gebührenfreien Bereichen müsste die Gemeinde eine Veränderung der Verordnung beantragen. Und: „Wir haben eine stichprobenhafte Überwachung und auch kein budgetäres Interesse an einer Erhöhung. Uns geht es darum, dass Zufahrten zu den Geschäften möglich sind.“