Eine Schadenersatzklage der Republik gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 ist nach einem Zwischenurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Graz nun wohl auf dem Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH). Am OLG erachtete man die Forderung - anders als am Landesgericht Klagenfurt - als dem Grunde nach als zurecht bestehend.