Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi und sein Verwaltungsdirektor wurden am 9. Dezember vergangenen Jahres von einem Schöffensenat der Landesgerichtes Klagenfurt unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik zu Geldstrafen verurteilt worden. Dumpelnik erklärte in der Urteilsbegründung zum Freispruch vom Amtsmissbrauch, ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei ebenso wenig zu erkennen wie ein bedingter Schädigungsvorsatz. Das Motiv sei ein schnelles, zielgerichtetes Vorgehen gewesen, daher der Freispruch. Dieses Urteil des Klagenfurter Landesgerichts wurde nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Über das Strafmaß muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden.