Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 beschäftigen die Gerichte nach wie vor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führte bis Frühjahr 2018 Ermittlungen. Rund 15 Anklagen bzw. Strafanträge gegen rund 25 Personen wurden eingebracht. Die bisher gefällten Urteile fielen ziemlich unterschiedlich aus.

Die WKStA führte Ermittlungen gegen Leiter und Beisitzer von 22 Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden (rund 250 Personen) wegen Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Im Frühjahr 2018 wurden die Ermittlungen abgeschlossen und Vorhabensberichte an die Oberbehörden erstattet. Mittlerweile wurden insgesamt rund 15 Anklagen bzw. Strafanträge gegen rund 25 Personen eingebracht, teilte die WKStA der APA mit. Die Verfahren gegen ehrenamtliche Wahlbeisitzer wurden in vielen Fällen eingestellt.

Urteile in Villach

Erste Anklagen in der Causa erfolgten im April 2018 gegen Villacher Behördenmitglieder. Im darauffolgenden Prozess am Landesgericht Klagenfurt gab es im Juli desselben Jahres neun Schuldsprüche und einen Freispruch. Die höchste Strafe fasste der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes aus, für ihn setzte es wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe.

In Villach wurde die Briefwahlauszählung bereits Tage vor dem Wahlsonntag vorbereitet, am Wahltag und am Montag danach zählte der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes sie dann mit Hilfe seiner Mitarbeiter aus - ohne, dass ein Mitglied der Bezirkswahlbehörde anwesend war. Bei einer Sitzung am Tag nach der Wahl gaben die angeklagten Mitglieder der Wahlbehörde allerdings an, dass sie bei der Auszählung dabei gewesen wären, sie unterschrieben auch ein so lautendes Protokoll.

Auch Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) musste 14.000 Euro Strafe zahlen. Freigesprochen wurde nur jene FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte.

In mehreren Fällen Diversion

Mehrere Fälle in Oberösterreich und der Steiermark endeten dagegen mit einer Diversion. Dem Bezirkshauptmann der Südoststeiermark und einem Beamten der Behörde wurde etwa vorgeworfen, die Briefwahlkuverts zu früh geöffnet und ausgezählt zu haben. Es kam zu einer Diversion mit Geldbuße in Höhe von 7.200 bzw. 7.800 Euro. Auch der Bezirkswahlleiter von Freistadt hatte die Briefwahlkarten vorzeitig ausgezählt, da ihm ein Schädigungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachzuweisen war, kam es in seinem Fall ebenfalls zu einer Diversion in Höhe von 2.750 Euro. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversionen ab.

Auch Freisprüche

Freisprüche gab es kürzlich etwa in Tirol: Dem Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Innsbruck-Land und seinem Stellvertreter war vorgeworfen worden, bereits am Wahlsonntag in Abwesenheit der Wahlbeisitzer die Briefwahlkarten "geschlitzt" - also geöffnet - zu haben. Ausgezählt wurden die Stimmzettel, wie vorgesehen, dann erst am Montag. Sie wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauch freigesprochen.

Freiheitliche blitzten ab

Im von der FPÖ angestrengten Millionenprozess gegen die Republik gab es im Mai ein Urteil. Die Freiheitlichen, die durch ihre Wahlanfechtung die Aufhebung der Stichwahl erwirkt hatten, scheiterten mit ihrer Schadenersatzklage in erster Instanz. Das Zivil-Landesgericht sah keinen Anspruch auf Schadenersatz - weil die vom Verfassungsgerichtshof als verletzt erachteten Rechtsvorschriften nicht dem Schutz des Vermögens von Wahlwerbern, sondern der Erhaltung allgemeiner Wahlgrundsätze dienten. Die FPÖ hat dagegen Berufung eingelegt.