In Minute 36 des ORF-Doppelinterviews am Dienstagabend machte Kanzler Sebastian Kurz klar, dass er die neue, seit 1. Jänner geltende Hacklerregelung in dieser Form in den Ruhestand schicken will: Die „Husch-Pfusch-Regelung“ sei alles andere als gerecht, sie müsse repariert werden, sagte Kurz.

Zur Erinnerung: Kurz vor der Nationalratswahl am 29. September kam auf Initiative von SPÖ und FPÖ eine Hacklerregelung zustande, nach der ASVG-Versicherte, Bauern und Selbstständige ab 1. Jänner 2020 nach 45 Arbeitsjahren und mit 62 Lebensjahren ohne Abschläge in Pension gehen können.

Was die Regelung kosten dürfte

Der Aufschrei über das Wahlzuckerl, das im ersten Jahr laut Pensionsversicherungsanstalt rund 50 Millionen Euro kosten dürfte, war groß. Doch ist er es auch jetzt, da die Abschaffung einer Regelung im Raum steht, die erst seit einer Woche in Kraft ist. Beim Zeitplan legte sich der Kanzler im TV-Interview nicht fest, sondern sprach sich dafür aus, etwas Neues „in aller Ruhe“ vorzubereiten.

Konkret ist bis jetzt wenig. Finanzminister Gernot Blümel erklärte am Mittwoch, er wolle sich erst die budgetären Effekte der abschlagsfreien Pension ab 62 ansehen. Und Vizekanzler Werner Kogler meinte, das Thema werde nicht eines der ersten der Regierung sein, aber im Lauf des Jahres aufs Tapet kommen.

Rechtssicherheit für Bald-Pensionisten

Die Ankündigung einer Reparatur verunsichert aber jene, die von der Hacklerregelung neu profitieren und demnächst in den Ruhestand treten wollen. Sie haben ihre Dienstverhältnisse gelöst. „Kann ich mich darauf verlassen, dass das hält?“, fragt etwa ein Leser mit geplantem Pensionsantritt am 1. März. Die Regelung stieß in den Wochen nach dem Beschluss auf großes Interesse. Sie könnte, so die SPÖ damals, bis zu 6900 Männer jährlich betreffen.

Wolfgang Panhölzl, Jurist und Leiter der Abteilung für Sozialversicherungen der Arbeiterkammer Wien, beruhigt: „Das Gesetz ist in Kraft und gilt. Und solange es kein neues Gesetz gibt, so lange gilt die Regelung.“

Auch drohe jenen Personen, die einen abschlagsfreien Pensionsbescheid erst bekommen, kein Ungemach. „Ich gehe davon aus, dass eine Änderung der aktuell gültigen Regelung nicht rückwirkend beschlossen wird, denn das würde gegen den Vertrauensgrundsatz verstoßen“, erklärt Panhölzl der Kleinen Zeitung. „Menschen, die jetzt im Vertrauen das Dienstverhältnis gelöst haben, müssen sich darauf verlassen können.“

Rot und Blau schäumen

Auch gehe es bei der Reparatur nicht um das Ende einer Pensionsform, sondern um die Abschlagsfreiheit, wie sie der Nationalrat für bestimmte Gruppen beschlossen hatte. Rot und Blau schäumen erwartungsgemäß: Unfair, unsozial, ein Anschlag auf die Arbeitnehmer sei die Aktion von ÖVP und Grünen – nur die Neos freuen sich.

Die (noch) gültige Regelung betrifft die Langzeitversichertenpension und die Schwerarbeitspension. Die Begünstigung der Abschlagsfreiheit gilt bis 2024 nur für Männer, da Frauen bis dahin ab 60 ohnehin abschlagsfrei in Alterspension gehen können. Dass ausschließlich Männer profitieren, stößt wiederum dem Grünen Kogler sauer auf. Er plädiert dafür, niedrigen Pensionen und damit vielen Frauen zu helfen.