Das scharfe Urteil des Landesverwaltungsgerichts zur Marburger Straße sorgt im Grazer Rathaus für Diskussionsbedarf. Nach einer Anrainerbeschwerde hat der Richter ja mangelhafte Amtsgutachten festgestellt, Interessen der Anrainer sind übergangen worden, ein Gutachten über die Auswirkungen des Projekts auf die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs hat gefehlt. Wörtlich schreibt er von „gravierenden Ermittlungsmängeln der erstinstanzlichen Behörde“. Diese muss nun das Verfahren zum Umbau der Straße neu aufrollen.