Dass man einer Behörde die Durchführung eines Verfahrens auftragen muss, „das ist eher eine Seltenheit“, sagt Sarah Kastner. Sie leitet das Referat Verkehrsbehörde beim Land und ihr Referat hat gerade der Stadt Graz mitgeteilt, dass die große und bereits laufende Umgestaltung der Gaswerkstraße in eine „fahrradfreundliche Straße“ rechtlich fehlerhaft ist. Es ist nach der Marburger Straße der nächste Rückschlag für die Rathaus-Koalition: Wieder ist eines ihrer Verkehrsprojekte rechtlich mangelhaft.
Graz
Nächster Rückschlag für Koalition: Auch Umbau in der Gaswerkstraße ist nicht rechtskonform
Nach der Marburger Straße ist auch die Neugestaltung in der Gaswerkstraße rechtlich fehlerhaft: Nach einer Anrainerbeschwerde, vertreten durch den KFG, verlangt das Land als Aufsichtsbehörde ein ordentliches Behördenverfahren.
© Günter Pilch