Dass man einer Behörde die Durchführung eines Verfahrens auftragen muss, „das ist eher eine Seltenheit“, sagt Sarah Kastner. Sie leitet das Referat Verkehrsbehörde beim Land und ihr Referat hat gerade der Stadt Graz mitgeteilt, dass die große und bereits laufende Umgestaltung der Gaswerkstraße in eine „fahrradfreundliche Straße“ rechtlich fehlerhaft ist. Es ist nach der Marburger Straße der nächste Rückschlag für die Rathaus-Koalition: Wieder ist eines ihrer Verkehrsprojekte rechtlich mangelhaft.