Karl-Heinz Grasser hätte diese Woche seine Haft antreten sollen. Doch noch immer ist der Ex-Finanzminister auf freiem Fuß. Aber nicht, weil er noch zu anderen juristischen Maßnahmen gegriffen hat, sondern weil der Oberste Gerichtshof, der das Urteil gegen Grasser bestätigte, eine Frist verpasst hat.
Das Höchstgericht hatte am 25. März das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß wurde auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Davon wird der 56-Jährige laut Experte mindestens ein Jahr in Haft absitzen müssen. Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Zustellungsfrist versäumt
Die Strafe muss binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils angetreten werden. Und dieser Termin wäre am Dienstag nach Ostern gewesen. Doch genau hier hat der OGH die Zustellungsfrist verabsäumt, wie die „Krone“ berichtet. Selbes gilt für den früheren FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger (65), auch ihm sei das Urteil noch nicht zugestellt worden.
Doch allzu lange sollen weder Grasser noch Meischberger nicht mehr auf freiem Fuß bleiben, wie eine OGH-Sprecherin gegenüber der „Krone“ sagte. Das Urteil befinde sich bereits in der Schreibabteilung des OGH und werde noch Ende des Monats beziehungsweise Anfang Mai fertiggestellt sein. Der Haftantritt von Grasser und Meischberger verzögere sich demnach nur bis Mitte des Jahres.