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Causa Buwog

OGH verpasst Frist: Darum ist Karl-Heinz Grasser noch nicht in Haft

Das Höchstgericht bestätigte im März das Urteil gegen Ex-Finanzminister Grasser und seinen Mitangeklagten Walter Meischberger in der Buwog-Causa.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das Höchstgericht hat im März das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger in der Buwog-Causa bestätigt.
  • Grasser sollte diese Woche seine Haft antreten, ist aber noch auf freiem Fuß, da das Oberste Gerichtshof eine Frist verpasst hat.
  • Das Urteil gegen Grasser wurde auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert, er muss mindestens ein Jahr in Haft verbringen.
  • Die Zustellungsfrist des Urteils wurde vom OGH versäumt, was auch für Meischberger gilt.
  • Der Haftantritt von Grasser und Meischberger verzögert sich voraussichtlich bis Mitte des Jahres.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (rechts) und der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger
© IMAGO/Eibner-pressefoto Via Www.imago-images.de
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (rechts) und der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger
© IMAGO/Eibner-pressefoto Via Www.imago-images.de
22. April 2025,
19:24 Uhr

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