Mehr als 20 Jahre nach dem Verkauf der Bundeswohnungen steht nun fest: Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis. Der Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofs verkündete im Wiener Justizpalast, dass Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt wird. Die Strafe seines einstigen Trauzeugen und Mitangeklagten Walter Meischberger wird auf 3,5 Jahre reduziert (beides unbedingt), Ex-Lobbyist Peter Hochegger erhält drei Jahre - teilbedingt. Ein Teil des Urteils gegen Grasser wird jedoch aufgehoben, seine Verurteilung wegen Beweismittelfälschung wird gekippt. Der Rest der Urteile in der Causa Buwog und Terminal Tower werden bestätigt. Grasser kündigte kurz nach Bekanntgabe des Urteils eine Beschwerde beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) gegen das rechtskräftige Buwog-Urteil an.
Finales Urteil im Buwog-Prozess
Grasser nach OGH-Urteil: „Die Richter wollten mich um jeden Preis verurteilen“
Mehr als 20 Jahre nach der Tat schickt der Oberste Gerichtshof Ex-Finanzminister Grasser und seine Mitangeklagten Hochegger und Meischberger in Haft. Grasser kündigt EGMR-Beschwerde gegen Urteil an.
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