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Buwog-Prozess

Nächste Woche entscheidet sich Grassers Zukunft

Der Oberste Gerichtshof setzt sich mit dem mehr als vier Jahre alten Urteil gegen Grasser, Meischberger und Hochegger in der Buwog-Affäre auseinander. Auch eine Wiederholung des Prozesses in Teilen wäre möglich.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Oberste Gerichtshof wird nächste Woche über das Urteil gegen Grasser, Meischberger und Hochegger in der Buwog-Affäre entscheiden.
  • Eine Wiederholung des Prozesses in Teilen wäre theoretisch möglich, da die Verteidiger gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt haben.
  • Grasser und seine Mitangeklagten wurden wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt.
  • Grasser hofft auf eine Aufhebung des Urteils und zeigt sich gespannt auf die Verhandlung.
  • Der Oberste Gerichtshof hat mehrere Optionen, darunter die Bestätigung, Aufhebung oder Neuverhandlung des Urteils.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde 2020 (nicht rechtskräftig) zu acht Jahren Haft verurteilt.
© APA /Helmut Fohringer
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde 2020 (nicht rechtskräftig) zu acht Jahren Haft verurteilt.
© APA /Helmut Fohringer
Author Christina Traar
Christina Traar Chefredakteurin Wien
Chefredakteurin Wien
16. März 2025,
5:00 Uhr

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