Der Oberste Gerichtshof setzt sich mit dem mehr als vier Jahre alten Urteil gegen Grasser, Meischberger und Hochegger in der Buwog-Affäre auseinander. Auch eine Wiederholung des Prozesses in Teilen wäre möglich.
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Der Oberste Gerichtshof wird nächste Woche über das Urteil gegen Grasser, Meischberger und Hochegger in der Buwog-Affäre entscheiden.
Eine Wiederholung des Prozesses in Teilen wäre theoretisch möglich, da die Verteidiger gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt haben.
Grasser und seine Mitangeklagten wurden wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt.
Grasser hofft auf eine Aufhebung des Urteils und zeigt sich gespannt auf die Verhandlung.
Der Oberste Gerichtshof hat mehrere Optionen, darunter die Bestätigung, Aufhebung oder Neuverhandlung des Urteils.
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