Karl-Heinz Grasser und Co. stehen "Schicksalstage" im Justizpalast bevor
Ex-Finanzminister Grasser wurde 2020 wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt. Ab 20. März startet ein Verfahren am OGH.
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Im März entscheidet sich, ob die Urteile im Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte rechtskräftig bleiben.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) behandelt ab dem 20. März die Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen in einem mehrtägigen öffentlichen Verfahren.
Grasser wurde 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu sieben und Hochegger zu sechs Jahren, wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme.
Die Generalprokuratur hat dem OGH empfohlen, die Urteile im Wesentlichen zu bestätigen, außer bei einem oberösterreichischen Ex-Banker.
Ein Steuerverfahren gegen Grasser endete im Sommer 2022 mit einem Freispruch.
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