Von einem Schlussstrich in der Causa Buwog kann auch am Tag nach dem aufsehenerregenden Urteil des Obersten Gerichtshofs keine Rede sein. Die rechtskräftig Verurteilten müssen auch Schadenersatz leisten. Der OGH bestätigte in seinem Urteil den Privatbeteiligtenzuspruch an die Republik Österreich: Damit kommen auf Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Zahlungen in der Höhe von 9,8 Millionen Euro zu, auf seinen Trauzeugen, den ehemaligen FPÖ-Politiker Walter Meischberger, entfallen 9,8 Millionen Euro und auf Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics 4,8 Millionen Euro.

Rechtsvertreter ist die Generalprokuratur mit Präsident Wolfgang Peschorn an der Spitze. Dieser hat nun via ORF erklärt, die drei rechtskräftig Verurteilten zur Zahlung aufzufordern. Weigern sich diese, will Peschorn ein neuerliches Gerichtsverfahren anstrengen. Allerdings droht der Republik an dieser Front noch größeres Ungemach: Die Ca-Immo, die damals im Bieterprozess um die Bundeswohnungen unterlegen war, hat die Republik auf 1,9 Milliarden Euro geklagt.

KHG - seine steile Karriere und sein Leben in Bildern