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Causa Buwog

Karl-Heinz Grassers Haftantritt steht kurz bevor

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss nächste Woche seine Haft antreten - sofern er nicht noch zu anderen Mitteln greift.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Karl-Heinz Grasser muss nächste Woche seine Haftstrafe antreten, sofern keine anderen rechtlichen Mittel ergriffen werden.
  • Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen Grasser in der Buwog-Causa bestätigt und die Strafe auf vier Jahre reduziert.
  • Grasser könnte durch verschiedene Optionen, wie Haftaufschub oder gesundheitliche Gründe, die Haft antreten verzögern.
  • Die Finanzprokuratur fordert von Grasser und anderen Verurteilten rund 13 Millionen Euro.
  • Bei guter Führung könnte Grassers Haftstrafe halbiert und er nach zwei Jahren bedingt entlassen werden.
Karl Heinz Grasser am Tag der endgültigen Urteilsverkündung, dem 25. März 2025, in der Causa Buwog
© APA / Hans Klaus Techt
Karl Heinz Grasser am Tag der endgültigen Urteilsverkündung, dem 25. März 2025, in der Causa Buwog
© APA / Hans Klaus Techt
15. April 2025,
7:43 Uhr

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