Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser genießt derzeit die letzten Tage in Freiheit – Medienberichten zufolge im Frühling in Kitzbühel. Aus seinem näheren Umfeld soll es demzufolge heißen, dass er gerne ausgiebige Laufrunden dreht und mit den Hunden der Familie Gassi geht.

Das wird sich in den nächsten Tagen ändern - und zwar radikal. Hofgänge statt Laufrunden, und auf Gassirunden mit ihrem geliebten Herrchen werden die Hunde in den kommenden Monaten verzichten müssen. Am 25. März bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa, das Strafausmaß wurde auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe muss binnen eines Monats ab Zustellung angetreten werden. Und dieser Termin steht nächste Woche bevor.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter rechnet laut oe24 mit einem Haftantritt in der Justizanstalt Innsbruck, dem sogenannten „Ziegelstadl“. Allerdings sei die Haftantrittsaufforderung noch nicht zugestellt worden.

Diese Optionen gibt es

In Justizkreisen wird allerdings über verschiedene Optionen spekuliert. Diese reichen von der Möglichkeit eines Haftaufschubs über eine Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bis hin zu einem Freikauf. Das wäre bis zu einem gewissen Grad möglich, im Rahmen einer nachträglichen Milderung der Strafe. Der Antrag auf Strafmilderung müsste bei Gericht eingereicht werden - inklusive ein paar Millionen Euro - und während der Prüfung bliebe Grasser auf freiem Fuß. Die Finanzprokuratur fordert als Anwältin der Republik von Grasser und drei weiteren Verurteilten rund 13 Millionen Euro. Schon während des Verfahrens hätte es die Möglichkeit einer Schadenswiedergutmachung gegeben, wäre aber als Schuldeingeständnis gewertet worden. Und Grasser beteuerte stets seine Unschuld.

Derzeit in Arbeit hat die neue Regierung eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Fußfessel. Auch darauf könnte Grasser hoffen. Bei guter Führung könnte Grassers Haftstrafe halbiert und er nach zwei Jahren bedingt entlassen werden. Ein Jahr davon könnte er mit Fußfessel verbringen. Die andere Option laut Tageszeitung „Kurier“: Gute Führung, Wechsel vom geschlossenen in den gelockerten Vollzug nach wenigen Wochen, bei einer Anstellung könnte er in der Früh in die Arbeit gehen, sich zusätzlich eine Stunde pro Tag frei bewegen und wäre dann nur zum Schlafen und an den Wochenenden und Feiertagen im Gefängnis.