Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie fahren mit Ihrem Auto in einem Ortsgebiet, wo Tempo 30 gilt, über 90. Sie werden dabei von einem Radargerät oder der Polizei geblitzt. Ihr Auto kann für die Dauer von zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Klingt unvorstellbar, ist mit 1. März aber Realität. „Ab diesem Zeitpunkt werden die Strafen für Raser verschärft. Bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen droht eine Strafe von 500 bis zu 7500 Euro. Im Extremfall kann das Auto sogar versteigert werden“, weiß Stefan Golautschnig von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt. Doch was passiert, wenn das Auto nicht dem Raser gehört? „Dann wird ein Lenkverbot auf Dauer für das Fahrzeug verhängt“, so Golautschnig.