Das steirische Landeswappen oder besser gesagt seine Verwendung sorgt aktuell für einen Rechtsstreit zwischen dem Land Steiermark und dem Publizisten Sebastian Bohrn Mena. Dieser hatte das Wappen Anfang Dezember zur Bebilderung einer Meldung über ein gewonnenes Verfahren gegen die Grazer FPÖ-Bezirkschefin Jutta Poglitsch verwendet. Poglitsch war vom Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig wegen einer online verbreiteten Beleidigung gegen Bohrn Mena verurteilt worden.

ABD0041_20190821 - WIEN - ÖSTERREICH: Initiator Sebastian Bohrn Mena anl. der Präsentation des Verein Tierschutzvolksbegehren 'Wir wollen wissen, was wir essen' - für mehr Transparenz in der Lebensmittelproduktion am Mittwoch, 21. August 2019, in Wien. - FOTO: APA/HANS PUNZ
Publizist Sebastian Bohrn Mena © APA / Hans Punz

Einen Tag nach der Veröffentlichung des rechtskräftigen Urteils flatterte dann aber eine Anzeige gegen Bohrn Mena durch das Land Steiermark ins Haus. Denn laut dem Land hätte er das steirische Landeswappen nicht zur Bebilderung des Urteils verwenden dürfen.

Einspruch gegen Strafverfügung erhoben

Die Begründung: Die beabsichtigte Verwendung hätte zuvor gemeldet und angezeigt werden müssen. Die Stadt Graz erließ am 18. Dezember eine Strafverfügung gegen Bohrn Mena, in der Höhe von 220 Euro. Sein Rechtsanwalt hat Einspruch erhoben, Bohrn-Mena vermutet eine Racheaktion der FPÖ.