Sechs Wochen lang mussten die Veranstalter des Acoustic-Lakeside-Festivals am Sonnegger See in Kühnsdorf seit dem für sie erfreulichen Urteil des Kärntner Landesverwaltungsgerichts warten. So lange hatte die Finanzpolizei Zeit, um zu überlegen, ob man die Entscheidung akzeptiert oder nicht. Jetzt steht fest: Die Behörde wird berufen. „Die Rechtsmeinung des Finanzministeriums hat sich nicht verändert. Daher wurde vom Bereich Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung eine außerordentliche Revision wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und infolge Verletzung der Verfahrensvorschrift erhoben“, heißt es aus dem zuständigen Finanzministerium.
Wegen „Rechtswidrigkeit“
Finanzpolizei wird in Causa Acoustic Lakeside vor Obersten Gerichtshof ziehen
Landesverwaltungsgericht hob ursprüngliche 140.000-Euro-Strafe gegen Festival-Veranstalter großteils auf. Finanzpolizei bringt außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof ein.
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