Am Sonnegger See in Sittersdorf war der Jubel und vor allem die Erleichterung groß. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) gab den Veranstaltern des Acoustic-Lakeside-Festivals in einer Auseinandersetzung mit der Finanzpolizei in weiten Teilen recht. Das Urteil sowie die Einbringung einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof werde gerade geprüft, heißt es aus dem Finanzministerium dazu. Dort hält man auch fest, dass es bis dato „lediglich ein Teilerkenntnis in 14 von 192 Fällen gibt“.