Im Streit um eine 140.000 Euro Geldstrafe - der letztlich zur Existenz-Frage für den Verein Acoustic Lakeside wurde - gibt es nun eine Wendung. Wie berichtet, hätte der Verein nach Ansicht der Finanzpolizei sämtliche Vereinsmitglieder als Mitarbeiter anmelden müssen, sofern sie beim Fest am Sonnegger See aushelfen. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten gab nun aber dem Verein Recht, wie man per Aussendung erklärte.

Konkret wurde dem Festival die illegale Beschäftigung von 192 Helfern (beziehungsweise Arbeitnehmern laut Finanzpolizei) vorgeworfen. Wie Rudi Vouk, Anwalt des Vereins, im Vorfeld der Verhandlung sagte, hätten die Veranstalter ja von sich aus alles offengelegt, „denn sie hatten ja ein reines Gewissen - nicht zuletzt, weil sie zuvor extra bei der ÖGK und bei einer Steuerberatung angefragt haben, ob alles in Ordnung sei“. Damals hätten sie die Auskunft bekommen: Wenn bestätigt wird, dass alle freiwillig und unentgeltlich mithelfen, „dann passt das so“.

Strafe reduziert

Gegen die Strafe erhob man Einspruch, weshalb der Prozess am Landesverwaltungsgericht folgte. Aufrecht blieben dabei die Strafen für zwei Helfer: „Sie haben die Vereinsmitgliedschaft missbraucht, um bei einem Subunternehmer tätig zu sein. Das haben wir aber gewusst, dass das nicht in Ordnung war, deshalb geht diese Strafe von 1.400 Euro auch in Ordnung für uns“, so Vouk. Bei allen anderen Helfern wurde bestätigt, dass sie nicht anzumelden gewesen wären.

„Für das Gericht ist klar herausgekommen: Alle haben bei dem Verein aus idealistischen Motiven mitgeholfen, und nicht dafür, dass sie irgendein Entgelt bekommen“, erklärte Vouk. Unter anderem war im Strafbescheid angeführt worden, dass die Helfer eine kostenlose Verpflegung und Zutritt zum Vereinsgelände bekommen, was als Entgelt zu werten sei. Wobei der zweite Punkt kurios sei: „Denn für die Mitarbeit müssen sie ja am Gelände sein“, sagte Vouk.

Die Finanzpolizei kann nun eine außerordentliche Revision anmelden. Ob sie das tun wird, war vorerst offen.