Die Frau stand mit ihrem Rucksack und einem Nackenkissen in der Boardingschlange zu einem Flug der Ryanair. Dass ihr Rucksack den Handgepäcksmaßen der Airline entsprach, war ihr bereits bestätigt worden, „als kurz vor dem Gate eine Mitarbeiterin der Fluglinie auf mein Kissen aufmerksam wurde, es als zusätzliches Gepäckstück deklarierte und mich zwang, 60 Euro Gebühr dafür zu bezahlen“, schreibt die Frau in einem Brief, der Reinhold Schranz als Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) innerhalb des VKI vorliegt. Das Beispiel mag ein Einzelfall sein, wenn auch ein besonders ärgerliches, aber Streitereien mit Billigfluglinien wegen Handgepäcksgebühren haben für den Reiserechtsexperten gerade Hochsaison.