Viele Reisende kennen das Problem, nach einem Flug plötzlich ohne Gepäck dazustehen oder einen schwer beschädigten Koffer vom Förderband am Flughafen ziehen zu müssen. Reinhold Schranz hat als Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich regelmäßig mit derlei Fällen zu tun. „Wenn viel geflogen wird, nehmen auch diese Probleme zu“, ist seine Erfahrung. Gerade betreut er den Fall einer Konsumentin, deren Gepäck nach mehr als 21 Tagen seit ihrer Heimreise nicht wieder aufgetaucht ist und die nun nach Erstellung einer Inhaltsliste rund 3000 Euro als Ersatz von der Airline verlangt. „Bei allen Problemen mit Reisegepäck gilt aber die internationale Montrealer Konvention – im Gegensatz zur Fluggastrechteverordnung, die nur Fälle von Flugannullierung oder -verspätung regelt“, sagt Schranz. Und diese Konvention gibt eine Höchstsumme für Schadensleistungen der Airlines vor, die in sogenannten Sonderziehungsrechten definiert ist. Dabei handelt es sich um eine Währungseinheit des internationalen Währungsfonds, die zum jeweils tagesaktuellen Kurs (online ersichtlich) umgerechnet werden kann. Bei Redaktionsschluss ergab der Maximalbetrag von 1288 Sonderziehungsrechten 1577 Euro.