Bei Flugstreichungen, wie sie bei der AUA wegen des möglichen Streiks am Donnerstag und Freitag drohen, handelt es sich um Annullierungen. Fluggäste haben dann laut der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises, Rückflug zum ersten Abflugort zum ehestmöglichen Zeitpunkt oder alternativer Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Auch monetäre Entschädigungen sind möglich.
Welche Fluggastrechte gelten
Drohender AUA-Streik: Was Passagiere jetzt beachten sollten
Möglicher eineinhalbtägiger AUA-Streik ab Gründonnerstag: Fluglinie informiert bei Ausfällen direkt die Passagiere. Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte empfiehlt Passagieren aber auch, sich selbst bei Airline zu melden.
© APA / Eva Manhart