Bei Flugstreichungen, wie sie bei der AUA wegen des möglichen Streiks am Donnerstag und Freitag drohen, handelt es sich um Annullierungen. Fluggäste haben dann laut der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises, Rückflug zum ersten Abflugort zum ehestmöglichen Zeitpunkt oder alternativer Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Auch monetäre Entschädigungen sind möglich.