Darf das Gatter bleiben, oder muss es weg? Die Fronten im Konflikt um die Zufahrt zum Bretterwandbach in Matrei bleiben verhärtet. Im Februar trafen sich der Rechtsvertreter der Gemeinde und ein Grundbesitzer erstmals vor dem Bezirksgericht in Lienz. Eine Mehrheit im Gemeinderat hatte zuvor den Anwalt ermächtigt, Klage gegen jenen Bauern zu führen, der auf der einzigen Zufahrt zum Bretterwandbach ein Gatter errichtet hat. Das Gericht legte in der Verhandlung eine außergerichtliche Einigung nahe und gab den Streitparteien dafür drei Monate Zeit.