Im Februar treffen sich die Gemeinde Matrei und ein Grundbesitzer vor dem Bezirksgericht in Lienz. Wie berichtet, ermächtigte eine Mehrheit im Gemeinderat im Herbst den Rechtsvertreter der Gemeinde, Klage gegen jenen Bauern zu führen, der auf der einzigen Zufahrt zum Bretterwandbach ein Gatter errichtet hat. Es wird zu klären sein, ob Fahrzeugen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) das Öffnen und Schließen einer Wegsperre bei jeder Passage zumutbar ist, oder nicht.