Ein 14-jähriges Mädchen saß rund drei Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft. Nach einem langen Rechtsstreit wurde die Kärntnerin nun für ihre Zeit im Gefängnis entschädigt: „Sie bekam 3800 Euro von der Republik“, sagt Philipp Tschernitz, der Anwalt des Mädchens.
85 Tage lang sei die Jugendliche unschuldig in der Justizanstalt Klagenfurt in Haft gewesen. Warum sie dafür nicht mehr als 3800 Euro Wiedergutmachung erhält, liegt an der Gesetzeslage. „Laut dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz stehen Betroffenen pro Tag Freiheitsentzug 20 bis 50 Euro zu“, erklärt der Rechtsanwalt. Ursprünglich habe die Finanzprokuratur – das ist sozusagen der Anwalt der Republik – seiner Mandantin überhaupt nur 1740 Euro Entschädigung angeboten. Erst nachdem Tschernitz die Republik auf 4900 Euro geklagt hat, bekam er außergerichtlich 3800 Euro angeboten. „Wir haben das angenommen, um dem Mädchen einen Prozess und den damit verbundenen Stress zu ersparen“, betont der Anwalt. Denn seine Mandantin habe in den vergangenen Jahren schon genug mitgemacht.