Als im Juli des Vorjahres der Schuldspruch erfolgte, war für alle Beteiligten alles klar. Eine 14-Jährige habe über Monate einen 15-jährigen Mitschüler bedroht und letztlich sogar eine Schlägerbande auf ihn gehetzt. Nach einer Attacke auf den 15-Jährigen mussten ihm die Lippe genäht und die Hand geschient werden. Außerdem waren Brustwirbelsäule und die Rippen geprellt. Die 14-Jährige, die im Vorfeld des Prozesses drei Monate in Untersuchungshaft saß, wurde nach einem Schuldeingeständnis zu einer dreimonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt.