
Der ehemalige Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz, jetzt in der Diözese St. Pölten tätig, hat wie berichtet in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen Untreue keine Strafverfolgung zu befürchten. Der Grund: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) beruft sich bei der Einstellung der Ermittlungen auf das Konkordat. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit von Staat und Kirche.
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Danke für Ihr Verständnis.
25.03.2021 um 13:33 Uhr
Das Konkordat wurde nicht kürzlich geschlossen
daher stellt sich die Frage, warum überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde?
Es bleibt die ebenso alte Erkenntnis: Wenn man mit den Vorgängen in der Kirche nicht einverstanden ist, bleibt der Austritt. Zumindest das ist ein Unterschied zum Rechtsstaat.
25.03.2021 um 13:06 Uhr
Wahrheit tut weh !
Man darf über die Kirche keine Fragen stellen, man darf über die Kirche
keine Auskunft wünschen, sondern nur schweigen. Man muss es so nehmen
wie es ist : Amen !
25.03.2021 um 10:48 Uhr
Adios
viel Spaß noch im Komödiantenstadl. Ich habe den Verein verlassen. Und ich glaube noch immer an Gott, nur nicht an sein Bodenpersonal.
Tscjüs oder adios
25.03.2021 um 08:09 Uhr
Gott im Himmel
wirdˋs schon richten, früher oder später, dann aber auf ewig und nicht „nur“ lebenslang!
24.03.2021 um 21:49 Uhr
Ich will hier in keinster Weise auf die Untreuevorwürfe...
... von Bischof Schwarz eingehen. Ich will ihn weder verteidigen noch verurteilen. Folgende These möchte ich aber in den Raum stellen:
Den meisten von denen, die sich ganz besonders über das Fehlverhalten des Ex-Bischofs alterieren, die sich so enorm darüber aufregen, wie sehr er der Diözese und dem Bistum geschadet hat, ist die Diözese, das Bistum und die Kirche im allgemeinen so etwas von Wurscht! Die meisten davon sind nicht einmal mehr Mitglieder in diesem Verein!
25.03.2021 um 10:21 Uhr
🤔
Woher wollen sie das wissen?
24.03.2021 um 20:32 Uhr
Das Konkordat?
Wie weit reicht es? Gilt die Nichtzuständigkeit der Staatsanwalt auch für alle Katholiken oder nur für Bischöfe?
24.03.2021 um 18:45 Uhr
Na ja
Es darf gelacht werden!
24.03.2021 um 18:33 Uhr
Was habe ich gesagt....wir alle und im ...
besonderen die kirchlichen AUFDECKER dieses Skandals müssen zu Schluss noch froh sein, nicht selbst vor den Richter zu kommen...?!?!
Nicht nachvollziehbar.
Gordon Kelz
24.03.2021 um 16:14 Uhr
aus rechtlichen Gründen unzulässig
Das heißt also im Umkehrschluss das Kirchenrecht geht vor egal ob es nach dem BGB StrafrechtlichenTatbestand gibt .Die Absolution für den Bischof, die Verfehlungen werden nicht geahndet, Buse braucht er nicht tun der Glaube hat ihm geholfen. Für jeden Katholiken nicht nachvollziehbar war aber leider vorauszusehen.
24.03.2021 um 18:34 Uhr
Wir sind wie in Ländern mit der SCHARIA !
Gordon Kelz
24.03.2021 um 16:49 Uhr
@pi..
Das BGB geht sicher nicht vor, weil deutsches Recht uns ziemlich egal ist.
24.03.2021 um 18:05 Uhr
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Hallo UHBP für sie natürlich das ABGB sorry das ich das A vergessen habe, ändert aber nichts an der Problematik das jeder "Sünder" Buse tun und bestraft wird und der Bischof für sein Handeln keine Konsequenzen zu erwarten hat.
24.03.2021 um 17:46 Uhr
Egal
Ist es nicht. Ein Schaden für die Kirche ist leider trotzdem entstanden. Auch wegen der Kirchenaustritte.