Die großen Brocken, wie Betrugs- und Untreueverdacht, sind noch nicht erledigt. An einer „Nebenfront“ kann der ehemalige Bischof Kärntens, Alois Schwarz, durchatmen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen Teil der Ermittlungen nach dem Finanzstrafgesetz gegen ihn eingestellt. Jene, in der es um den Verdacht der Hinterziehung von Grunderwerbssteuer geht. Es gebe keine gerichtliche Zuständigkeit, weil der strafbestimmende Wertbetrag unter 100.000 Euro liegt, so WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl. Die Ermittlungen zum zweiten Teil des Finanzstrafverfahrens laufen noch – hier geht es um angebliche Hinterziehung von Körperschaftssteuer.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Teile der Ermittlungen gegen Bischof Schwarz eingestellt
Für Vorwürfe wegen Hinterziehung der Grunderwerbssteuer gegen Bischof Alois Schwarz gibt es laut Staatsanwalt keine gerichtliche Zuständigkeit. Ebenso nicht bei Selbstanzeigen des Bistums.
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