Nach den Vogelgrippefällen in Geflügelhaltungen in Oberösterreich und dem Burgenland hat das Gesundheitsministerium (BMASGPK) jetzt weitere Schutzmaßnahmen verordnet. Konkret wurde für Gebiete, die sich im Einzugsbereich von Wildvögeln befinden, eine Stallhaltepflicht angeordnet: In Kärnten betrifft das 62 Gemeinden und die beiden Städte Klagenfurt und Villach, teilt das Land in einer Aussendung mit. Die Stallhaltepflicht tritt ab heute, Donnerstag, in Kraft.
Vogelgrippe-Alarm
In 62 Kärntner Gemeinden müssen Hühner ab sofort im Stall bleiben
Das Gesundheitsministerium hat nach Vogelgrippe-Fällen in Oberösterreich und im Burgenland die Schutzmaßnahmen ausgeweitet. Die Regelung gilt für Betriebe ab 50 Tieren.
© KlZ/Bettina Oberrainer