Na Mahlzeit! Eine beliebte Kärntner Buschenschank wurde zum Fall fürs Bezirksgericht Klagenfurt: Weil eine Urlauberin im Gastgarten gestürzt ist, brachte die Frau den Bauern vor Gericht. Sie forderte 8000 Euro Schmerzensgeld vom Buschenschankbetreiber plus Haftung für alle Folgen.
Die Frau saß an einem Sommerabend im Garten der Buschenschank als sie gegen 20.30 Uhr die Toilette aufsuchen wollte. Auf dem Weg zum WC stürzte sie. In der Klage steht: Die Frau blieb mit ihrem Fuß an einem Gitter hängen. Am Boden befand sich nämlich eine Regenabflussrinne, die mit einem Rigolgitter abgedeckt war. „Diese Abdeckung war nicht fixiert und ist verrutscht“, heißt es, deshalb sei die Betroffene dort hängengeblieben und hingefallen. Der Bauer sei „seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen“, lautete der Vorwurf. Die Buschenschankbesucherin habe multiple Prellungen erlitten. Daher die Klage.
Buschenschank ohne Ausrutscher
„Der Landwirt betreibt seit 20 Jahren diese Buschenschank und es ist in dieser Zeit noch zu keinem einzigen Sturz durch einen Gast gekommen. Dem Bauern sind keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten anzulasten. Sämtliche Gäste des Beklagten haben den Weg zur Toilette und zurück stets sturzfrei bewältigen können“, argumentierte Dario Paya, der Anwalt des Kärntners.
„Vor die Füße schauen“
Die Regenabflussrinne, über die die Klägerin gestolpert ist, „stellte keine besondere Gefahrenquelle dar, der Gastgartenbereich war in einem verkehrssicheren und gefahrlosen Zustand“. Paya forderte eine Abweisung der Klage. Die Regenrinne samt Abdeckung sei gut erkennbar gewesen, betonte er. „Die Frau hätte dem Gitter ausweichen können.“ Paya sagt „Vor die Füße zu schauen, ist von jedem Fußgänger zu verlangen, das hat der Oberste Gerichtshof in einem vielzitierten Rechtssatz festgehalten.“
Prozess in Buschenschank
Das Bezirksgericht Klagenfurt machte einen Ausflug in die Buschenschank. Statt Brettljause gab es eine Beweisaufnahme an Ort und Stelle. Wenig später wurde die Klage der Urlauberin „abserviert“. Im Wesentlichen deshalb, weil es der Klägerin nicht gelungen ist nachzuweisen, dass das Gitter die „Ursächlichkeit für den Sturz ist“, wie es im Urteil heißt.
Die Urlauberin bekämpfte das Urteil. Aber ohne Erfolg. Das Berufungsgericht bestätigte die Abweisung der Klage. Die Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Der Bauer muss nicht haften. Das ist rechtskräftig.
Bauernhöfe sind nicht eben
Fest steht laut Gericht, „dass die Betroffene mit einem Bein irgendwie hängen blieb, wobei nicht festgestellt werden kann, mit welchem Bein und woran die Frau hängenblieb“. Paya ergänzt: „Nur der Umstand, dass eine Regenrinne nicht verschraubt oder fix verbunden war, stellt noch keine Gefährdung dar.“ Auch andere Personen hätten die spätere „Unfallstelle“ problemlos passieren können. Dazu kommt, dass die Sturz-Stelle im Bereich eines Bauernhofes war. „Das Gericht führte aus, dass die Klägerin im Gastgarten einer Buschenschenke keinen vollkommen flachen, ebenen Boden erwarten darf“, erklärt Paya.