Dieser Ausrutscher hat weitreichende Folgen: Eine Frau besuchte den Friedhof einer Kärntner Gemeinde. Ihre Mutter ist dort begraben. Auf einer schneebedeckten und vereisten Fläche stürzte die Kärntnerin und verletzte sich schwer. Sie erlitt einen Schulterbruch und klagte in der Folge die Gemeinde auf 5857 Euro. Mit Erfolg: Der Oberste Gerichtshof entschied jetzt, dass die Gemeinde haftet und der Betroffenen eine Entschädigung zahlen muss. Die Höhe steht noch nicht fest.
Kein Winterdienst
Frau stürzte auf Friedhof: Gemeinde muss zahlen
Kärntnerin verletzte sich auf vereistem und verschneitem Friedhof. Warntafel befreit Gemeinde nicht vor Haftung, urteilte jetzt der Oberste Gerichtshof. Gemeinde muss Entschädigung zahlen.
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