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35.000 Euro gefordert

Kuh brach Frau 22 Knochen: Jetzt entschied das Höchstgericht

Ehepaar wurde auf Wanderweg in Kärnten von Kuh attackiert. Höchstgericht bestätigt jetzt das Urteil der Vorinstanzen: Der Bauer muss nicht haften, Wanderer bekommen kein Geld.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Ehepaar wurde auf einem Wanderweg in Kärnten von einer Kuh attackiert, was zu schweren Verletzungen führte.
  • Der Bauer, dem die Kuh gehört, wurde von der Haftung freigesprochen, da er Warnschilder aufgestellt hatte.
  • Das Höchstgericht bestätigte, dass Bauern in Weidegebieten nicht einzäunen müssen, es sei denn, die Tiere sind bekannt aggressiv.
  • Der Anwalt des Bauern betonte, dass der Judikatur-Trend in Richtung Nicht-Einzäunen geht.
  • Die Gerichte entschieden, dass die Sicherheitsmaßnahmen des Bauern ausreichend waren, da seine Tiere zuvor nie aggressiv waren.
Kuh-Attacke auf der Turracher Höhe wurde zum Fall für den Obersten Gerichtshof
© IMAGO/ Www.imago-images.de
Kuh-Attacke auf der Turracher Höhe wurde zum Fall für den Obersten Gerichtshof
© IMAGO/ Www.imago-images.de
Author Manuela Kalser
Manuela Kalser Redakteurin, Bundesland Kärnten
Redakteurin, Bundesland Kärnten
17. Mai 2025,
14:44 Uhr

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