Bei einer Klage gegen einen Autorennfahrer steigt das Landesgericht Klagenfurt auf die Bremse: Im August 2022 endete ein Autoslalom in Reichenau (Bezirk Feldkirchen) mit einem schweren Unfall. Ein Rennauto kam von der Fahrbahn ab, durchbrach die Absperrgitter und prallte in die Zuschauermenge. Zwölf Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, darunter auch Kinder.

Zwei Jahre danach klagte die Versicherung des Veranstalters den Fahrer des Unfallautos. Er habe einen gravierenden Fahrfehler begangen und nach der Zieldurchfahrt nicht abgebremst, sondern beschleunigt, hieß es in der Klage. „Zudem hat der Lenker unzulässige Manipulationen an seinem Fahrzeug vorgenommen“, argumentierte Robert Oberlerchner als Anwalt der Versicherung des Veranstalters Der Fahrer müsse deshalb 130.000 Euro zahlen und für alle Folgen des Unfalls haften.

Jetzt wies Zivilrichterin Laura Rausch die Klage jedoch ab. Bei der Verhandlung habe sich zwar gezeigt, dass der Rennfahrer damals einen Fahrfehler begangen habe, wodurch der Wagen dann in die Zuschauerränge gefahren sei. Dabei habe es sich aber um einen typischen Fahrfehler gehandelt. „Das Gericht hat im Wesentlichen festgehalten, dass dieser Fahrfehler im Motorsport jederzeit passieren könne, sodass es sich um einen typischen Regelverstoß handle, der keinen Sorgfaltsverstoß darstellt“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dellacher, der den Rennfahrer vertritt. „Auch eine Manipulation am Fahrzeug, die für den Unfall ursächlich gewesen wäre, konnte meinem Mandanten nicht vorgeworfen werden“, betont Dellacher. Daher wies das Gericht die Klage ab.

Der Rennfahrer sei nach dem Unfall und wegen des Prozesses unter massivem psychischen Druck gestanden. „Mein Mandant wird wohl an keinen Autoslaloms dieses Veranstalters mehr teilnehmen. Der Prozess war existenzbedrohend für ihn“, meint Anwalt Dellacher. „Zu hoffen bleibt jetzt nur, dass der Unfall zumindest eine Professionalisierung des Amateurrennsports mit sich bringt und die Sicherheitskonzepte der Veranstalter erhöht werden“, fasst er zusammen. Aus Sicht des Sports sei es untragbar, dass „Veranstalter ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen und sogar Haftungsübernahmen von Rennfahrern verlangen“.

Doch das „Rennen“ vor Gericht ist noch nicht vorbei. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig und der gegnerische Anwalt Robert Oberlerchner will die Klage-Abweisung bekämpfen. Er sagt: „Ich habe empfohlen, gegen dieses Urteil zu berufen.“ Eine nächste Etappe am Oberlandesgericht Graz scheint wahrscheinlich.

Wie geht es den Verletzten? Laut Oberlerchner haben zwei Opfer Folgeschäden, bei den anderen seien die Verletzungen abgeklungen. Alle Betroffenen haben bereits - von der Versicherung des Veranstalters - Schmerzensgeld erhalten (siehe Infobox).