Wunschkennzeichen sind beliebt - aber nicht grenzenlos frei. Mit einer Entscheidung zieht der Verwaltungsgerichtshof nun eine eindeutige Grenze: Das Wunschkennzeichen „K-K14“ darf nicht verwendet werden. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hatte zunächst anders entschieden. Die zentralen Fragen des Rechtsstreits: Was verbirgt sich hinter der Zahl „14“? Ein versteckter Geheimcode? Reicht das Wissen einer kleinen Minderheit für ein Verbot?