"Ich wurde heute auf der Straße von einem Fahrzeug richtiggehend bedrängt und gefährlich überholt. Ich weiß, dass man gegen solche Autolenker nicht viel tun kann. Als ich nach diesem Überholmanöver aber die Nummerntafel des Wagens sah, habe ich mich schon gefragt, wie so etwas möglich sein kann: Das Kennzeichen lautete auf "KILL1", schildert unser Leser sein Erlebnis. "Wie kann es sein, dass die Behörde ein solches Wunschkennzeichen zulässt?", will er wissen. "Wenn sich dann der Fahrer auch noch so verhält und man dem einfach zusieht, bis etwas entsprechend der Ankündigung passiert, bin ich entsetzt."
Auto-Wunschkennzeichen
Nummernschild "KILL1": Gehört so etwas nicht verboten?
Anstößige Wunschkennzeichen sind per Gesetz verboten. Mitunter sind auf Kennzeichen-Tafeln aber vermeintliche "Botschaften" zu lesen, die man persönlich als durchaus bedrohlich empfinden kann. Ist das nicht gegen das Gesetz?
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