Um exakt 8.03 Uhr ging am Donnerstag im Freiheitlichen Landtagsklub ein Mail ein. Anbei war ein Entwurf für ein neues Raumordnungsgesetz von Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP). Weniger als eine Stunde später trafen sich Parteichef Erwin Angerer und Gruber, um die Lage zu besprechen. Um 14 Uhr folgte eine Debatte im Rechts- und Verfassungsausschuss, um 15.30 Uhr eine eilig einberufene Pressekonferenz in der Landesregierung. Dabei gaben die Parteien SPÖ, FPÖ, ÖVP und Team Kärnten überraschend bekannt, dass sie sich geeinigt hatten.

Demnach ist kein Totalverbot für Windkraft geplant, es werden aber restriktive Schranken für den Ausbau festgelegt, teilten die Parteichefs Peter Kaiser (SPÖ), Erwin Angerer (FPÖ), Martin Gruber (ÖVP) und Gerhard Köfer (Team Kärnten) bei einem seltenen gemeinsamen Auftritt abseits von Elefantenrunden im Wahlkampf mit. Die Volksbefragung vom 12. Jänner, die Windkraftgegner waren mit 51,5 Prozent in der Mehrheit, habe ein Stimmungsbild gezeigt, das man ernst nehmen müsse.

Positive Dynamik

In den Tagen zuvor ist Windkraftkoordinator Albert Kreiner regelmäßig bei den Freiheitlichen abgeblitzt. Man beharrte weiter auf einem Totalverbot für Windräder in Kärnten. Mit dem neuen Gesetzesentwurf, es wurde bewusst nicht mehr der Weg über eine Verordnung gewählt, ist allerdings Bewegung in die Sache gekommen. Zudem war auch in den Reihen der FPÖ bekannt, dass ein Totalverbot mit rechtlich kaum zu überwindenden Hürden verbunden wäre. „Es hat sich eine einigermaßen positive Dynamik entwickelt. Eine mehr oder weniger überparteiliche Einigung wurde erreicht“, sagt der zuständige Raumordnungsreferent Gruber als Initiator.

Aktuelle Projekte außer Streit

Vor allem eine Passage scheint das Interesse der FPÖ geweckt zu haben: „Für das Landesgebiet besteht eine befristete überörtliche Bausperre für die Errichtung von Windkraftanlagen“, ist als Übergangsbestimmung vorgesehen. Das heißt, bis zum Feber 2026, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, können keine neuen Projekte umgesetzt werden. „Es war auch unser Zugang, das Ganze über die Bauordnung zu regeln. Wenn keine weiteren Projekte mehr eingereicht werden können, würden wir dem auch zustimmen“, sagt Angerer.

Eine weitere Einigung konnte darüber erzielt werden, dass Projekte, die bereits eingereicht wurden und sich im laufenden Verfahren befinden, außer Streit gestellt werden. Zum Beispiel Steinberger Alpe 2. Hier läuft gerade das UVP-Verfahren. Oder auch Bärofen, Lavamünd, Peterer Alpe oder Preitenegg-Pack, die sich alle in unterschiedlichen Projektstadien befinden.

Wo beginnt die Alm?

Von einer endgültigen Einigkeit der Landtagsparteien zu sprechen wäre allerdings verfrüht. Im Gesetzesentwurf finden sich auch Einschränkungen für Windkraftzonen, die der FPÖ nicht ausreichen. So wären Windkraftanlagen nach Auslaufen des Baustopps auf über 1800 Metern Seehöhe sowie unter anderem in National-, Natur- und Biosphärenparks nicht möglich. Darüber hinaus gelten alle Gebiete, in denen die Errichtung die Schutzziele für Vögel konterkariert sowie Wildtierkorridore im Allgemeinen als Sperrzone für Windräder. „Das geht uns noch nicht weit genug. Damit wäre das Ergebnis der Volksbefragung nicht abgebildet“, sagt Angerer. Vor allem die Seehöhe sei aus Sicht der FPÖ deutlich zu hoch angesetzt. Berge und Almen würden schon weit darunter beginnen. Gut möglich, dass sich hier eine Verhandlungsmasse auftut, um vielleicht doch noch die uneingeschränkte Zustimmung zu erreichen. Je tiefer die Grenze, desto zufriedener die FPÖ. „Das wird Teil der Diskussion sein“, sagt Gruber.

Ob sich die Freiheitlichen umstimmen lassen, wird sich spätestens am 6. Feber zeigen, wenn darüber im Kärntner Landtag abgestimmt wird.