1,2 Millionen Euro für eine Volksbefragung, deren Umsetzung verfassungsrechtlich gar nicht erst möglich wäre, selbst wenn man wollte? Diese Frage und die damit verbundene Kritik eint gerade viele Kärntnerinnen und Kärntner. Dass dieser Umstand erst nach dem 12. Jänner - und einem „Ja“ zum Windkraftverbot - flächendeckend aufs Tapet gekommen ist, erstaunt auch Experten. „Es hat mich schon gewundert, dass jene Parteien, die gegen ein Windkraftverbot waren, also jene, die in der Landesregierung sitzen, darauf nicht früher hingewiesen haben und das erst danach aufpoppte“, sagt Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck.