Ordentlich Rückenwind verspürt die FPÖ Kärnten nach der Volksbefragung zu einem Verbot zusätzlicher Windräder in Kärnten. Und den will die Partei nutzen, um rasch eine gesetzliche Basis für ein Windkraft-Aus zu schaffen.

Mit einem Dringlichkeitsantrag im Kärntner Landtag wolle man sofort „die Stopp-Taste drücken“, wie es Parteichef Erwin Angerer ausdrückt. Die parlamentarische Mehrheit würde für eine Änderung des Energiewendegesetzes reichen. „Wir wollen aber das Gesetz in den Verfassungsrang heben. Daher gilt der Appell an alle Abgeordneten, da mitzuziehen“, möchte Angerer eine Zwei-Drittel-Mehrheit erwirken.

Neben den Abgeordneten sind aber auch die Juristen am Wort. Einem landesgesetzlichen Verbot neuer Windkraftanlagen stünden EU-rechtliche und verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundes entgegen, hatte der Verfassungsdienst des Landes erst letzte Woche erklärt und ein „Totalverbot“ als „unmöglich“ bezeichnet. Die im Bund zur Auslegung der entsprechenden EU-Vorgaben zuständige Sektion habe diese Rechtsansicht bestätigt, hieß es am Montag in einer Aussendung: „Ein Totalverbot würde den Bundeszielen und Unionsvorgaben zuwiderlaufen und wäre aufgrund des verfassungsrechtlichen Torpedierungsverbots unzulässig. Auch die Verpflichtung des Landes, aufgrund der RED III Richtlinie Beschleunigungsgebiete unter anderen für Windkraft auszuweisen, wird untermauert.“

Dem widerspricht Christoph Urtz vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Salzburg, den die FPÖ juristisch zu Rate gezogen hat. Einerseits sei nie von einem Totalverbot die Rede gewesen, man wolle nur „weitere“ Windräder verhindern, wie bei der Volksbefragung ausformuliert. Außerdem habe die Landesregierung den Text der Frage geprüft und da sei von einem landesgesetzlichen Verbot die Rede gewesen. „Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren kann außerdem nur gegen die Republik angestrebt werden, nicht gegen ein Land. Und Kärnten übererfüllt die Pflichten für erneuerbare Energie“, so Urtz, der ein Rechtsgutachten verfasst hat.

Eingriffe in Prüfverfahren

Das gesetzliche Windkraft-Verbot soll jedenfalls für alle Projekte gelten, die nach dem 12. Jänner, dem Tag der Befragung, eingereicht wurden. Es sei sogar vorstellbar, dass es auch in Prüfverfahren befindliche Projekte betreffe, weil der Tag der Bewilligungserteilung gelte, so Urtz, Anwalts- und Gutachterkosten würden den Projektwerbern rückerstattet werden. Gesetze seien zukunftsgerichtet, könnten prinzipiell aber auch rückwirken, sagt Christoph Bezemek, Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht in Graz. Es gelte aber, die weitere Rechtslage zu berücksichtigen, spielt er ebenfalls auf Bundes- und EU-Vorgaben an. Eingriffe in Verfahren sieht er zumindest problematisch, weil durch bestehendes Recht bei Projektwerbern Erwartungshaltungen hervorgerufen worden und Kosten entstanden seien. Bezemek: „Es gilt einmal zu prüfen, welche politischen und rechtlichen Schlüsse man aus dem Umstand zieht, dass etwas mehr als 51 Prozent von etwas mehr als 34 Prozent der Bevölkerung für ein Verbot sind.“