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Kärntner Volksbefragung wird beim VfGH angefochten

Wiener Anwaltskanzlei bringt Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof ein. Die Fragestellung sei nicht gesetzeskonform gewesen. Ist das der Fall, wird die Befragung für nichtig erklärt.

51,5 Prozent der Abstimmenden kreuzten am 12. Jänner  „Ja“ an
© KLZ/Cik
51,5 Prozent der Abstimmenden kreuzten am 12. Jänner „Ja“ an
Markus Sebestyen
Redakteur Bundesland Kärnten