Man wird nicht aufgeben, stellen die Anti-Windkraft-Initiativen Kärntens klar. Diesen Gefallen werde man der Politik nicht tun. Die Kritik an der Landesregierung fiel beim ersten offiziellen Termin seit der Volksbefragung am 12. Jänner deutlich aus. Dass man sich auf den Standpunkt zurückziehe, dass ein „Totalverbot“ von Windrädern verfassungsrechtlich nicht möglich sei, wird als Ausrede bewertet. „Es geht auch nicht um ein Totalverbot. Es gibt ja bereits Anlagen in Kärnten. Deshalb war in der Fragestellung auch von einem Verbot ‚weiterer‘ Anlagen die Rede. Ein Rückbau wäre natürlich nicht möglich“, sagt Ex-Richter und Alpenvereinsvize Arnold Riebenbauer. Auch der Verweis des Landes auf EU-Richtlinien ist eine Rechtsansicht, die man nicht nachvollziehen kann. „Die EU kann Kärnten als Bundesland ein Verbot nicht verbieten“, heißt es.