Am Montag veröffentlichte die vatikanische Glaubenskongregation eine Grundsatzerklärung, dass Geistliche in Kirchen unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen; allerdings nicht während Gottesdiensten. In Kärnten sprach man sich schon vor mehr als zwei Jahren für diesen Schritt aus, damals wurde die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Glaubensbehörde allerdings noch untersagt, „was viele Menschen verletzt und gekränkt hat“, erinnert Bischof Josef Marketz. Für ihn ist es daher ein „wichtiger Schritt für eine offene Kirche.“ Er sei „froh und dankbar“, dass die Wende nun möglich wurde.