In der Diskussion um die Neuregelung der Sozialhilfe fordern Interessenvertretungen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz, die Behindertenanwaltschaft und der Verein Lichterkette haben dazu einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Wer dauerhaft erwerbsunfähig ist, müsse auch entsprechend unterstützt werden, hieß es bei der Präsentation am Mittwoch in Wien. Höhere Lebenserhaltungskosten müssten mitgedacht werden.

Die Logik der Sozialhilfe gehe von einer vorübergehenden Notlage aus, sagte Gerlinde Heim, Geschäftsführerin von VertretungsNetz. "Manchen Menschen mit Behinderung ist der Zugang zum Arbeitsmarkt aber verwehrt, weil sie als dauerhaft erwerbsunfähig gelten." Diese Personengruppe habe das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu wenig im Blick, die Konsequenz sei oft lebenslange Armut.

Bedarf für selbstbestimmtes Leben abdecken

Menschen mit Behinderung hätten erhöhte Lebenserhaltungskosten, betonte Heim. Kernstück des Gesetzesvorschlags seien deshalb "höhere Leistungen und ein höheres Vermögen, das behalten werden darf". Der Bedarf der Betroffenen für ein selbstbestimmtes Leben müsse anerkannt werden. Die erhöhte Familienbeihilfe sowie andere Geld- und Sachleistungen dürften keinesfalls angerechnet und von der Sozialhilfe abgezogen werden.

Zudem gehe es um den Abbau bürokratischer Hürden. Bezieherinnen und Bezieher der Sozialhilfe "müssen sich ständig rechtfertigen", bemängelte Heim. Stattdessen forderte sie dauerhafte Bescheide, bereits eingebrachte Dokumente sollten nicht noch einmal vorgelegt werden müssen. Sanktionen wie Leistungskürzungen könnten "existenzbedrohende Situationen" auslösen. Gefordert wurden vielmehr zwei jährliche Sonderzahlungen für Menschen mit Behinderung.

Erwachsene „wie Kinder behandelt“

Elke Niederl, stellvertretende Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, beschrieb das Problem, dass "Menschen im Erwachsenenalter wie Kinder behandelt werden". Wer im Haushalt der eigenen Eltern lebe, müsse entweder von diesen Unterhalt einfordern oder auf die Sozialhilfe verzichten - für Niederl eine "strukturelle Diskriminierung". Die Pflicht, Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen, soll daher mit dem 25. Lebensjahr entfallen. Niederl verwies auch auf die Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Die derzeitige Situation würde bei Betroffenen viele Ängste auslösen, sagte Brigitte Heller. Sie ist Vorsitzende des Vereins Lichterkette, einer Interessenvertretung für Menschen mit psychischer Erkrankung. Noch immer gebe es viele Stigmatisierungen, diese könnten bis zu Suizidgedanken führen. "Ich glaube, das kann man nicht verantworten", so Heller.