Ab 11. Jänner gilt in Verbindung mit der 2G-Regel im Handel auch eine Kontrollpflicht seitens der Geschäfte. Kontrolliert werden müssen die Kunden spätestens beim Bezahlen. Die entsprechende Verordnung dazu wurde gestern im Hauptausschuss des Nationalrates noch schnell beschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und auch Trafiken. Damit der Handel offenhalten kann, nimmt die Branche die 2G-Kontrollen zur Kenntnis, heißt es seitens des Handelsverbandes. Die Umsetzung erfolgt mit zum Teil sehr unterschiedlichen Zugängen.
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