Unter „Spitzenkappung“ versteht man die gezielte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung von Energieanlagen ins Stromnetz – meist zu Zeiten besonders hoher Produktion. Eine solche Leistungsreduktion sieht die Bundesregierung im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das sich noch bis 15. August in Begutachtung befindet, vor, um Kosten für den Netzausbau zu sparen. Ursprünglich wurde dieses Instrument für PV-Anlagen im Haushaltsbereich entwickelt, um kurzfristige Netzüberlastungen zu vermeiden. Bei Windkraftanlagen spricht die Branche von „Zwangsbremse“.

Vera Immitzer von der PV Austria sieht die Maßnahme differenziert. Grundsätzlich gebe es keine Vorbehalte gegenüber einer Spitzenkappung. Eine technische Begrenzung bei PV-Anlagen müsse aber praxistauglich und nachvollziehbar bei 70 Prozent der Modulleistung erfolgen. Alles andere würde zu Fehlanreizen und Komplexität, aber vor allem bei größeren Anlagen zu deutlichen Einspeiseverlusten von bis zu 8 Prozent führen”, stellt sie klar. Das Problem: Derzeit ist eine Spitzenkappung bei 60 Prozent der Modulleistung geplant.

Eine der Fragen, die bei privaten PV-Anlagenbetreibern immer wieder auftaucht, ist, ob bei einer „Spitzenkappung“ der Strom, der nicht ins Netz eingespeist werden kann, für die private Nutzung zur Verfügung steht. Vera Immitzer antwortet hier klar mit „Ja.“