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Im Hausarrest

Grasser darf kein „mediales Aufsehen“ erregen

Der verurteilte Ex-Finanzminister hat eine Fußfessel erhalten und befindet sich nun im Hausarrest. Eine Bedingung dafür: keine medialen Auftritte.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befindet sich im Hausarrest mit einer Fußfessel.
  • Eine Bedingung für den Hausarrest ist, dass Grasser keine medialen Auftritte haben darf.
  • Grasser darf seine Unterkunft nur zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Umständen verlassen.
  • Kontakt zu Medienvertretern ist für Grasser deutlich erschwert.
  • Ein Verstoß gegen die Auflagen könnte den Widerruf des elektronisch überwachten Hausarrests zur Folge haben.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
© APA / Hans Klaus Techt
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
© APA / Hans Klaus Techt
Author Christina Traar
Christina Traar Chefredakteurin Wien
Chefredakteurin Wien
2. Jänner 2026,
17:29 Uhr

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